Zusatzbaustein Elementar
(vorbehaltlich Prüfung, bitte eventuelle Wartezeiten beachten)
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch - Selbstbehalt 1.000 €
Der Versicherungsschutz gegen die beantragten Gefahren des Bausteins Elementar beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens nach einer Wartezeit von einem Monat nach Antragstellung. Die Wartezeit entfällt, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung für das beantragte Risiko bereits Versicherungsschutz gegen Elementarschäden besteht. Die Deckung gilt vorbehaltlich der Prüfung der ZÜRS-Zone.
Zusatzbaustein Unbenannte Gefahren
Plötzliches, unvorhersehbares, von außen wirkendes Ereignis - subsidiär - (Selbstbehalt 10 %, mind. 1.000 €)
Zusatzbaustein Haustechnik
Versichert sind haustechnische Anlagen, d.h. mit dem Gebäude fest verbundenen und zu dessen ausschließlicher Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung dienende Anlagen, wie z.B. oberflächennaher Geothermie, Solarthermie, Holz einschließlich der Kraft-Wärmekopplung und Klima- und Lüftungsanlagen sowie auf dem Hausdach oder Fassade befestigte Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 50 kWp. Versichert sind auch Wechselrichter, Laderegler, Verkabelungen etc. inkl. Ertragsausfall, ab dem 3.Tag – 2,00 EUR/Tag und Kwp - max. 3 Monate (Haftzeit). Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen, wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Schaden durch Einbruchdiebstahl oder Diebstahl (bei PV). Der Baustein beinhaltet eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro je Schaden (Ausnahme Ertragsausfalldeckung). Die Entschädigungsgrenze beträgt 30.000 €.
Zusatzbaustein Sachschäden durch Mieter an vermietetem Wohneigentum
Versichert werden können die vom Vermieter eingebrachten Gebäudebestandteile, wie z.B. mit der Wand fest montierte Kuchen, Teppichboden, schwimmend verlegtes Parkett, der versicherten Wohneinheiten. Dies gegen Schaden durch Mutwilligkeit, Verwahrlosen lassen durch den Mieter oder den Befall von Ungeziefer. Versichert sind auch die Kosten, wie Aufräum- und Abbruchskosten, inkl. Entsorgungskosten für Müll/Sperrmull sowie Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten. Voraussetzung ist der ordnungsgemäße Zustand der versicherten Wohnungen, dokumentiert in einem Übergabeprotokoll (zwischen Vermieter/Hausverwaltung und Mieter).
Zusatzbaustein Öltank oberirdisch
Die Deckungssumme beträgt 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versicherbar sind oberirdische Tanks (auch Kellertanks) bis 10.000 l Fassungsvermögen sind beitragsfrei
Zusatzbaustein Öltank unterirdisch
Die Deckungssumme beträgt 5.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versicherbar sind unterirdische Tanks – Prüfzeugnis erforderlich!
Zusatzbaustein Glas - Allgemeinverglasung
Es gilt die Allgemeine Verglasung des versicherten Gebäudes versichert (z.B. Treppenaufgänge, Hauseingangstüren) versichert.
Zusatzbaustein Glas - Gesamtgebäude
Es gilt die gesamte Verglasung des versicherten Gebäudes versichert.
Zusatzbaustein Glas - gewerbliche Scheiben
Glasscheiben von mitversicherten gewerblichen Betrieben gelten versichert.
Einschluss der Gefahr Feuer
Einschluss der Gefahr Leitungswasser
Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser (oder wärmetragenden Flüssigkeiten und Wasserdampf) aus:
Bestimmungswidriger Austritt von Wasser aus:
Frostbedingte Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an:
Sonstige Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden innerhalb versicherter Gebäude an:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück an:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden außerhalb des versicherten Grundstücks:
Sonstiges:
Einschluss der Gefahr Sturm/Hagel
Zusatzbaustein Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Deckungssumme beträgt 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Mitversichert gelten u.a.:
Zusatzbaustein Ableitungsrohre
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen von Wasserableitungsrohren außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstück sowie außerhalb des versicherten Grundstücks von 10.000 € je Versicherungsfall auf maximal 20.000 € je Versicherungsfall.